EU AI Act Labeling Rules Start Aug 2: When ChatGPT, Claude, and Gemini Need Disclosures

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Ab dem 2. August greift die Kennzeichnungspflicht aus dem EU „AI Act“: Wer veröffentlichte Texte, Bilder oder Videos so erstellt oder verändert hat, dass KI-Assistenten wie ChatGPT, Claude oder Gemini beteiligt waren, muss künftig grundsätzlich darauf hinweisen. Für viele typische Fälle gilt jedoch nicht pauschal „Alles wird gelabelt“ – maßgeblich sind Ausnahmen, der Veröffentlichungs-Kontext und vor allem, ob Inhalte ohne menschliche Prüfung online gehen.

Stichtag, betroffene Formate und Kennzeichnung im Überblick

Regel/Aspekt Was gilt
Start der Pflicht 2. August (Kennzeichnung für KI-erstellte oder KI-veränderte Inhalte)
Betroffene Inhalte Texte, Bilder und Videos (bei KI-Erstellung oder Manipulation)
Hinweis-Trigger Beim ersten Wahrnehmen durch Nutzer; bei Texten am Anfang oberhalb/bei der Überschrift

Keine Detailpflicht für „jede Nutzung“ – vor allem automatisiert veröffentlichte KI-Inhalte zählen

Wer erwartet, dass Organisationen wie Medien oder Behörden ab August kleinteilig aufschlüsseln müssen, in welchem Umfang KI-Assistenten im Hintergrund genutzt wurden, wird enttäuscht: Die Regeln zielen vor allem auf Inhalte, die automatisiert erstellt oder bearbeitet wurden und dann veröffentlicht werden. Entscheidend ist zudem, ob eine menschliche Kontrolle stattfindet.

Für Texte gilt als Grundsatz: Selbst ein vollständig mit ChatGPT erzeugter Text muss nicht gekennzeichnet werden, wenn am Ende eine redaktionelle Prüfung erfolgt und eine verantwortliche Person für den Inhalt steht. In der Praxis hängt die Bewertung insbesondere dann vom Einzelfall ab, wenn Unternehmensblogs oder Veröffentlichungen Themen berühren, die politisch, wirtschaftlich oder sicherheitsrelevant sind.

Wann KI-Labels bei Deepfakes für Bild, Ton und Video fällig werden

Bei Bild-, Ton- oder Videoinhalten kann KI dann besonders kennzeichnungspflichtig werden, wenn sie als Deepfake eingeordnet werden. Gemeint sind Inhalte, die bestehenden Personen, Objekten, Orten oder Ereignissen ähneln und dadurch den Eindruck vermitteln könnten, etwas sei authentisch oder wahrheitsgetreu.

Reine KI-Bildbearbeitung, etwa Zuschnitt sowie Helligkeits- oder Farbkorrekturen, fällt laut der FAQ-Einordnung nicht unter den AI Act. Kennzeichnung ist dagegen nötig, wenn Tools genutzt werden, um Personen zu entfernen, Gesichter auszutauschen oder Körperformen anzupassen – also bei zentralen Eingriffen, die den Charakter des Bildes verändern. Gleichzeitig weist die Einordnung darauf hin, dass die Grenzen im Zweifel wieder verschwimmen können und deshalb am Ende der konkrete Fall entscheidend bleibt.

Ausnahmen: Kunst, Satire und klare Einordnung ohne Beeinträchtigung

Auch bei KI-Manipulationen gibt es Ausnahmen. Wenn Inhalte offensichtlich Teil eines künstlerischen, kreativen, satirischen oder fiktiven Werks sind, muss der KI-Einsatz zwar mitgeteilt werden, allerdings so, dass er laut AI Act „die Darstellung oder den Genuss des Werks nicht beeinträchtigt“. Der Fokus liegt damit nicht nur auf dem „Ob“ einer Kennzeichnung, sondern auf einer passenden Art der Mitteilung im jeweiligen Kontext.

Wie die Kennzeichnung aussehen soll: EU-Symbole und Platzierung

Die EU stellt Vorlagen für KI-Symbole bereit: ein allgemeines KI-Icon sowie separate Kennzeichnungen für vollständig KI-generierte Inhalte („AI Generated“) und für KI-veränderte Inhalte („AI Modified“). Diese EU-Symbole sind zwar nicht zwingend, Alternativen müssen aber ebenso deutlich erkennbar sein.

Die Anzeige muss erfolgen, sobald Nutzer den Inhalt erstmals wahrnehmen: Bei Bildern soll das Label im Blickfeld sichtbar sein oder als Overlay erscheinen. Bei Videos ist der Hinweis am Anfang erforderlich, bei Audioinhalten muss er verständlich hörbar sein. Für Texte ist vorgesehen, dass die Kennzeichnung am Anfang oberhalb des Textes und in der Nähe der Überschrift platziert wird.