G.Skill Settlement Payouts: Claimants Often Get Just $20–$25 Each
G.Skill hat nach dem Abschluss einer US-Sammelklage begonnen, Entschädigungen an berechtigte Käufer auszuzahlen. Der Vergleich umfasst insgesamt 2,4 Millionen US-Dollar – für einzelne Anspruchsteller fällt die Auszahlung jedoch meist deutlich geringer aus: In veröffentlichten Beispielen lagen die ersten Zahlungen bei rund 20 bis knapp 25 US-Dollar.
Wie viel Geld kommen Käufer tatsächlich
Seit dieser Woche werden laut Berichten die ersten Zahlungen an Teilnehmer der Sammelklage ausgezahlt. Ein Anspruchsteller veröffentlichte einen Zahlungsbeleg über 19,68 US-Dollar; zwei weitere Betroffene sollen jeweils 24,60 US-Dollar erhalten haben.
Wichtig: Das sind einzelne dokumentierte Fälle und müssen nicht den späteren Standardbetrag für alle widerspiegeln. Die Entschädigung wird anteilig berechnet – abhängig von der Anzahl der gültigen Ansprüche sowie von den jeweils angegebenen Speicherprodukten.
Die Regeln zur Anmeldung sahen außerdem vor, dass ohne Kaufnachweis bis zu fünf G.Skill-Module pro Haushalt angemeldet werden durften. Für zusätzliche Speichermodule war ein Kaufbeleg erforderlich.
Neue Ansprüche können inzwischen nicht mehr nachgereicht werden: Die Frist dafür war bereits am 7. April 2026 abgelaufen. Nachdem der Vergleich im Juni endgültig gerichtlich genehmigt wurde, hat die zuständige Stelle nun mit der Verteilung des verbliebenen Geldes begonnen.
- Vergleichssumme: 2,4 Millionen US-Dollar
- Erste Zahlungen starten mit Beispielen um 19,68 bis 24,60 US-Dollar
- Auszahlung hängt von gültigen Ansprüchen und gemeldeten Produkten ab
- Anmeldefrist für neue Ansprüche endete am 7. April 2026
Warum die Klage entstand: beworbene RAM-Geschwindigkeit und BIOS-Profile
Ausgangspunkt war eine Sammelklage, die 2022 gegen G.Skill eingereicht wurde. Die Kläger warfen dem Hersteller vor, bei Desktop-Arbeitsspeicher mit Taktraten geworben zu haben, die ohne zusätzliche Einstellungen nicht erreichbar seien.
Konkret ging es um DDR4-Module mit mehr als 2.133 MHz sowie DDR5-Speicher mit mehr als 4.800 MHz. Die zentrale Behauptung: Wer solche Kits einbaut, erhält zunächst in der Regel nur den konservativen JEDEC-Takt. Um die beworbene Geschwindigkeit zu erreichen, müssen Nutzer typischerweise im BIOS ein Profil aktivieren – bei Intel-Plattformen XMP, bei AMD-Plattformen EXPO.
Ob der angegebene Takt dann stabil läuft, hängt zusätzlich von Faktoren wie Mainboard und dem Speichercontroller des verwendeten Prozessors ab.
Nach Ansicht der Kläger könnten weniger erfahrene Käufer die auf Verpackung und Produktseiten genannten Taktraten so verstehen, dass sie direkt ohne weitere Konfiguration als “Standard” nutzbar wären. Im Kern wurde damit kritisiert, dass nicht ausreichend klar kommuniziert worden sei, dass dafür eine BIOS-Anpassung bzw. eine Form von Übertaktung erforderlich sein kann.
Vergleich statt Urteil: was G.Skill zugestanden hat
G.Skill bestritt die Vorwürfe. Trotzdem stimmte der Hersteller einem Vergleich über insgesamt 2,4 Millionen US-Dollar zu. Dadurch wurde das Verfahren im Februar beendet, ohne dass gerichtlich entschieden wurde, ob der Hersteller gegen US-Recht verstoßen hat.
Anspruchsberechtigt waren ausschließlich Käufer in den Vereinigten Staaten, die zwischen dem 31. Januar 2018 und dem 7. Januar 2026 entsprechende G.Skill-Produkte erworben haben.
Welche Änderungen für Käufer jetzt gelten
Der Vergleich sieht nicht nur Zahlungen vor, sondern auch Vermarktungsanpassungen. Dabei war von Anfang an klar, dass ein großer Teil der 2,4 Millionen US-Dollar nicht direkt an Käufer geht: Bis zu 800.000 US-Dollar waren für Anwaltsgebühren vorgesehen, zusätzlich 295.000 US-Dollar für Verwaltungsakte. Dazu kamen weitere Verfahrenskosten sowie eine Aufwandsentschädigung von bis zu 10.000 US-Dollar für die Hauptkläger.
Der Restbetrag wird nun anteilig unter den gültigen Ansprüchen verteilt.
G.Skill verpflichtete sich außerdem zu Änderungen in der Produktkommunikation: Beworbene Taktraten sollen künftig als „bis zu“-Werte gekennzeichnet werden. Darüber hinaus soll deutlicher darauf hingewiesen werden, dass zur Erreichung der maximal beworbenen Geschwindigkeit eine Übertaktung oder eine BIOS-Anpassung nötig sein kann und dass das Ergebnis von CPU und Mainboard abhängt. Diese Hinweise sollen auf Verpackungen, in Produktseiten sowie in Spezifikationen erscheinen, die an Händler übermittelt werden.
