Higher Court Slams 1&1 Unlimited Mobile Data Clauses Over Transparency Issues
Das Oberlandesgericht Koblenz hat beanstandete Vertragsklauseln in den „Unlimited“-Mobilfunktarifen von 1&1 für unzulässig erklärt. Ausschlaggebend war ein Verstoß gegen das Transparenzgebot: Unter welchen konkreten Bedingungen die beworbene unbegrenzte Datennutzung gedrosselt oder der Vertrag sogar außerordentlich gekündigt werden kann, war für Kundinnen und Kunden zu unklar formuliert.
Was 1&1 bei „Unlimited“ an Einschränkungen vorsah
1&1 hatte seine Unlimited-Tarife mit unbegrenztem Highspeed-Datenvolumen beworben. Gleichzeitig enthielten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Einschränkungen für Fälle eines als „unübliches Verbrauchsverhalten“ bezeichneten Nutzungsumfangs. In solchen Konstellationen wollte das Unternehmen nach den Vertragsbedingungen die Übertragungsrate drosseln oder unter bestimmten Voraussetzungen sogar eine außerordentliche Kündigung aussprechen. Letzteres sollte laut Regelwerk nach einem Hinweis und einer erneuten Überschreitung erfolgen.
Warum das Gericht die Klauseln gekippt hat
Die Verbraucherschützer hatten in der Praxis kritisiert, dass 1&1 nicht ausreichend definiert habe, was genau mit „unüblichen Verbrauchsverhaltens“ gemeint ist. Damit sei für Kundinnen und Kunden beim Vertragsabschluss und auch während der Nutzung nicht nachvollziehbar,
- welche konkrete Datenmenge oder welches Nutzungsverhalten eine Drosselung auslösen könnte,
- ab wann im Zweifel sogar eine außerordentliche Kündigung drohen könnte.
Das Oberlandesgericht folgte dieser Argumentation und stellte die Klauseln wegen Verstoß gegen das Transparenzgebot als unzulässig dar. Nach Auffassung des Gerichts müssen Vertragsbedingungen so klar sein, dass Kundinnen und Kunden erkennen können, unter welchen Voraussetzungen vertraglich zugesagte Leistungen eingeschränkt werden können. Eine unbestimmte Formulierung wie „unübliches Verbrauchsverhalten“ reichte dafür nicht aus.
Urteil stärkt Rechte bei Unlimited-Tarifen anderer Anbieter
Das Urteil wurde am 30. Juli unter dem Aktenzeichen 2 UKl 4/25 erlassen. Die Verbraucherschützer sehen darin eine Stärkung der Rechte von Kundinnen und Kunden bei Mobilfunktarifen, die als „Unlimited“ vermarktet werden.
Ein Telekommunikationsexperte der Verbraucherzentrale NRW betonte, dass Anbieter, die unbegrenztes Datenvolumen versprechen, klar und verständlich regeln müssen, wann Einschränkungen möglich sind. Unbestimmte Formulierungen wie „unübliches Verbrauchsverhalten“ würden diese Anforderungen nicht erfüllen. Gleichzeitig wurde hervorgehoben: Das Urteil untersagt nicht pauschal jede Einschränkung eines Unlimited-Tarifs. Entscheidend sei, dass Einschränkungen klar, nachvollziehbar und transparent kommuniziert werden. Im konkreten Verfahren stand vor allem die fehlende Transparenz der Klauseln im Fokus.
Rechtslage: Keine Revision zugelassen
Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Damit ist die Entscheidung rechtskräftig und für die 1&1 Telecom GmbH nicht mehr anfechtbar.
Reaktion von 1&1
1&1 erklärte gegenüber der Redaktion, man habe den eigenen Anspruch, leistungsstarke Unlimited-Tarife zu fairen und transparenten Bedingungen anzubieten. Die beanstandete Klausel sei bereits im Frühjahr 2025 angepasst worden, seitdem nicht mehr Teil der aktuellen Vertragsbedingungen und werde daher nicht mehr verwendet.
